Rhein-Neckar: Feiertage führen zu geänderten Abfuhrtermine - Nachrichten aus der Metropolregion Rhein-Neckar - RNZ

2021-12-27 03:56:53 By : Ms. Susanna Z

Einen genauen Blick in den Abfallkalender werfen. Der Abfallentsorger AVR warnt vor Gefahr durch noch glimmende Kaminasche.

Ein Entsorgungsfahrzeug der AVR Kommunal AöR ist zur Leerung von Restmüllbehältern in Hockenheim unterwegs. Durch die bevorstehenden Feiertage können sich die Abholtermine verschieben. Foto: AVR Kommunal

Rhein-Neckar. (sha/zg) Die bevorstehenden Feiertage wirbeln im Rhein-Neckar-Kreis auch die Abfuhrtermine beim Müll durcheinander. Darauf weist der Abfallentsorger AVR hin. Demnach kann es zu Verschiebungen bei den Terminen kommen. Die jeweiligen Nachfahrten seien im Abfallkalender mit einem roten Ausrufezeichen markiert. Das AVR-Team bittet, auch auf geänderte Öffnungszeiten und Schließungen über den Jahreswechsel zu achten. Auch die Gefahr, die von Kaminasche ausgeht, sollte nicht unterschätzt werden.

>  Abfuhrtermine: Die Abfuhrtermine können bis Ende Januar 2022 vom regulären Abfuhrtag abweichen. Dabei kann es sich um einen oder auch mehrere Tage handeln. Am Freitag, 24. Dezember (Heiligabend), und auch am Freitag, 31. Dezember (Silvester), findet die Abfuhr wie gewohnt statt. Die AVR Kommunal bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Termine im Abfallkalender oder auf der AVR Abfall-App genau zu beachten und weist darauf hin, die zu leerenden Behälter am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens zur Abholung bereitzustellen.

>  Selbstanlieferung: Die AVR-Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg haben sowohl an Heiligabend als auch an Silvester für Kleinanlieferungen jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag (Samstag, 25. Dezember, und Sonntag, 26. Dezember) sowie am Neujahrstag (Samstag, 1. Januar 2022) und am Feiertag Heilige Drei Könige (Donnerstag, 6. Januar 2022) bleiben die AVR-Anlagen ganztägig geschlossen. Die Deponie Wiesloch bleibt vom 20. Dezember bis zum 11. Januar 2022 geschlossen.

>  Schadstoffsammlung: Das AVR-Schadstoffmobil ist ab Anfang Februar 2022 wieder kreisweit unterwegs. Alle Termine für das neue Jahr sind online unter avr-kommunal.de/schadstofftermine aufrufbar.

>  Mineralfaserabfälle und asbesthaltige Abfälle: In diesem Jahr besteht die letzte Möglichkeit zur Abgabe von Abfällen mit künstlichen Mineralfasern (KMF), wie beispielsweise Glas- und Steinwolle, sowie asbesthaltiger Abfälle am Donnerstag, 30. Dezember, von 8 bis 12 Uhr auf der AVR-Anlage in Sinsheim. Sowohl am 24. als auch am 31. Dezember sowie am 6. Januar 2022 findet keine Annahme von Mineralfaserabfällen und asbesthaltigen Abfällen statt. Ab dem 13. Januar 2022 werden diese wieder wie gewohnt, immer donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, auf der AVR-Anlage in Sinsheim angenommen.

>  Das Service-Center im AVR-Verwaltungsgebäude in der Dietmar-Hopp-Straße 8 in Sinsheim bleibt aufgrund der aktuellen Corona-Situation bis auf Weiteres geschlossen.

>  Richtige Entsorgung von Kaminasche: Egal ob im Sommer beim gemütlichen Grillen oder aktuell in der kalten Jahreszeit am wärmenden Kamin: auf die korrekte und sichere Entsorgung von Asche- und Kohleresten sollte stets besonderer Wert gelegt werden. Auch darauf weist der Abfallentsorger hin. Denn glühende Abfälle können Mülltonnen "verschmoren" lassen und im schlimmsten Fall sogar Abfuhrfahrzeuge in Brand setzen. "Feuer im Abfuhrfahrzeug!" Diese Meldung sei bei der Einsatzlogistik leider keine Seltenheit. Regelmäßig müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AVR Kommunal die Einsatzkräfte der Feuerwehr verständigen, weil sich im Inneren eines Abfuhrfahrzeugs ein Brand entfacht hat.

Der häufigste Grund: glühende Abfälle, wie Kaminasche, Kohlereste oder auch Zigarettenkippen. Darüber hinaus erreichen die AVR Kommunal AöR beinahe wöchentlich Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern wegen brennender und zerstörter Abfallbehälter. Man sollte sich nicht davon täuschen lassen, dass Asche und Kohle aus dem Ofen oder dem Kamin von außen vermeintlich erkaltet aussehen, sondern stets auf Nummer sicher gehen.

"Bis zu drei Tage lang können sich im Inneren noch Glutnester befinden, die heiß genug sind, um im Abfallbehälter oder später im Abfuhrfahrzeug ein Feuer zu entfachen", erklärt Gerhard Barthel, Bereichsleiter Entsorgungslogistik. "Und das bedeutet Lebensgefahr für Müllwerker, Anwohner und Passanten." Asche- und Kohlereste dürfen deshalb niemals direkt in die Mülltonne, sondern müssen erst einige Tage lang in einem feuerfesten Metallbehälter mit Deckel abkühlen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass sich der Behälter nicht in unmittelbarer Nähe brennbarer Materialien befindet. Vor der Entsorgung bitte prüfen, ob die Kohle tatsächlich kalt ist und keine Glutnester mehr vorhanden sind. Wenn es mal schnell gehen muss, kann die Asche mit Wasser vorsichtig abgekühlt werden.

Um zusätzliche Staubbelastungen zu verhindern, sollte die kalte Asche in einem Beutel oder in einer Papiertüte verpackt in die Restmülltonne – und nur in die Restmülltonne – gegeben werden. Sowohl die Grüne Tonne plus als auch die Bioenergietonne sind tabu.

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