Höheres Porto, Plastiktütenverbot und das E-Rezept: Alles, was sich 2022 ändern wird | WEB.DE

2021-12-13 08:22:40 By : Mr. jinwei Chen

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Ab dem 1. Januar ist der Verkauf von Plastiktüten an deutschen Kassen nicht mehr möglich. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer – das sind die Standardtaschen, die man beim Einkaufen bekommt. Ausnahmen sind besonders stabile Mehrwegbeutel und die dünnen Plastiktüten, die beispielsweise am Obst- und Gemüsestand zu finden sind. Damit soll der Einsatz von Plastik im Alltag reduziert werden.

Angesichts steigender Löhne und Kosten plant die Deutsche Post zum 1. Januar höhere Portogebühren. Für einen Standardbrief 85 Cent statt bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 Cent statt 60 Cent.

Ab dem 1. Januar können Last-Minute-Reisende im Zug beim Schaffner der Deutschen Bahn keine Papiertickets mehr kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zu zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder über die App gebucht werden kann.

Auch die CO2-Steuer wird 2022 angehoben, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid werden 30 Euro fällig. Dies wirkt sich unter anderem auf die Kraftstoffpreise aus – wenn auch nicht mehr so ​​stark wie zu Beginn des Jahres 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften die Benzin- und Dieselpreise nun aufgrund der CO2-Steuer.

Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Strom dürfte allerdings nicht billiger werden, weil die Umlage nur ein Teil des Preises ist und die Versorger beim Einkaufen mehr zahlen als noch vor einem Jahr.

Schornsteine ​​müssen künftig höher gebaut werden, um die Luftverschmutzung in der unmittelbaren Umgebung zu reduzieren. Ziel ist es, die Schadstoffbelastung im Umfeld von Anlagen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Schornsteinen zu reduzieren. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft.

Käufer bestimmter Autos, die neben einem Verbrennungsmotor auch über einen Elektromotor verfügen und über ein Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr von der staatlichen Förderung profitieren. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer.

Ab dem 1. Januar ist das elektronische Rezept für Arztpraxen verpflichtend. Gesetzlich Versicherte erhalten dann einen QR-Code entweder auf ihr Smartphone oder ausgedruckt. Die Verpflichtung besteht jedoch nur für Praxen, die dazu technisch in der Lage sind. Bei manchen kann es also etwas länger dauern.

Ab dem 1. Januar ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arztpraxen verpflichtend. Bei der eAU werden die Krankmeldungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli werden auch Arbeitgeber einbezogen.

Wer einen Vertrag im Internet abschließt, kann diesen künftig leichter kündigen. Für sogenannte Dauerschuldverhältnisse gilt seit dem 1. Juli ein Widerrufsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge kündigen können, ohne suchen und Briefe schreiben zu müssen.

Wer ein Produkt kauft, das sich später als defekt herausstellt, kann ab 2022 bessere Karten haben. Möglich wird dies durch die Verlängerung des Gewährleistungsgesetzes: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf verlängert ein Jahr.

Bis zum 31. März können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einen Corona-Bonus von maximal 1.500 Euro erhalten – steuerfrei. Eine der Voraussetzungen ist, dass das Geld zur Linderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise verwendet wird und zusätzlich zum Lohn ausgezahlt wird.

Das Kindergeld, eine Zusatzleistung zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er erhöht sich von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro monatlich pro Kind. Dies gilt laut Familienministerium nur, wenn nicht zum 1. Januar eine kurzfristige Erhöhung des Kindergeldes beschlossen wird. Bis Ende 2022 haben auch Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, eine „Corona-Pause“, einen vergünstigten Urlaub in karitativen Ferienorten in ganz Deutschland, zu beantragen.

Die Entsorgung von Elektroschrott wird schon bald deutlich einfacher: Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig Elektro-Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen beispielsweise auch Kleingeräte wie ausgediente Taschenrechner oder einen alten Rasierer annehmen, wenn sie woanders gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.

Ab dem 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen verlängert. Waren Obst- und Gemüsesäfte bisher von der Einwegpfandgebühr von 25 Cent ausgenommen, gilt dies künftig auch für sie. Auch Getränkedosen sind ausnahmslos pfandpflichtig.

Hinweis: In einer früheren Version wurde der Preis der CO2-Steuer fälschlicherweise in Cent statt in Euro angegeben. Wir haben den Fehler korrigiert.