Neue Gesetze: Das ändert sich 2022 alles für Verbraucher | STERN.de

2021-12-29 07:49:36 By : Ms. claudia chow

Die Pandemie hält Deutschland wohl auch 2022 in Atem. Aber ganz unabhängig von allen Corona-Regeln gibt es im neuen Jahr auch eine Reihe anderer Neuerungen, die für Verbraucher wichtig sind. Hier sind 22 kleine und größere Änderungen mit Auswirkungen für den Alltag.

Die Deutsche Post erhöht zum 1. Januar das Porto. Der Standardbrief kostet dann 85 statt bisher 80 Cent. Auf die Postkarte müssen 70 Cent statt bisher 60 Cent geklebt werden. Auch weitere Briefgrößen, Sendungen per Einschreiben sowie Bücher- und Warensendungen bis ein Kilo werden um ein paar Cent teurer. Falls Sie sich mit neuen Marken eindecken wollen: Die neuen Preise gelten bis Ende 2024.

2. Keine Bahnkarte mehr beim Schaffner

Wer es nicht vorab geschafft hat, konnte sich bisher noch ganz "old school" – wenn auch gegen Aufpreis – eine Bahnfahrkarte im Zug besorgen. Damit ist ab Neujahr Schluss. Wer ohne Ticket in den Zug steigt, muss binnen zehn Minuten nach Abfahrt über die DB-App eines buchen, sonst fährt er schwarz. Die Strafe für Schwarzfahrer beträgt das Doppelte des regulären Fahrpreises, also leicht eine dreistellige Summe. Mindestens sind 60 Euro fällig.

Den Endpreis legen die Tankstellenbetreiber fest, aber tendenziell dürfte es an der Zapfsäule teurer werden. Denn zum 1. Januar steigt der CO2-Preis für Benzin von 7 auf 8,5 Cent pro Liter und beim Diesel von 8 auf 9,5 Cent. Dafür profitieren Verbraucher, die ihre Steuererklärung für 2021 machen, erstmals von der erhöhten Pendlerpauschale. Die stieg für das abgelaufene Jahr von 30 auf 35 Cent. 

Auch für Erdgas und Heizöl steigt zum Jahreswechsel der CO2-Preis. Beim Strompreis sinkt hingegen die EEG-Umlage deutlich. Beides macht allerdings jeweils nur einen kleinen Teil des Gesamtpreises aus. Entscheidend dafür, ob Heizen und Strom weiter teurer werden, ist vor allem die Entwicklung auf den Energiemärkten. 

Ab Januar 2022 sind die typischen Einweg-Plastiktüten in Supermarkt und Co endgültig verboten. Weiterhin erlaubt sind allerdings die dünnen Obst- und Gemüsetütchen, sowie dickere Kunststoffbeutel, die für mehrfachen Gebrauch vorgesehen sind.

Die Pfandpflicht wird ab 1. Januar auf sämtliche Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff ausgeweitet. Betroffen sind dann auch Säfte, Smoothies und alkoholische Mischgetränke. Für sie wird – wie schon für Plastik-Bier oder Mineralwasser – ein Pfand von 25 Cent fällig. Mit der Maßnahme sollen die Recycling-Quoten erhöht werden.

7. Rückgabe von Elektro-Geräten

Damit defekte Handys oder alte Rasierer und elektrische Zahnbürsten nicht fälschlicherweise im Hausmüll entsorgt werden, wird die Rückgabe von Elektro-Schrott erleichtert. Spätestens ab dem 1. Juli sollen Verbraucher kleine Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge auch in jedem Supermarkt und Discounter abgeben können, der größer als 800 Quadratmeter ist. 

8. Kürzere Kündigungsfrist bei Verträgen

Bislang gilt bei vielen Verträgen: drei Monate vor Ende kündigen oder die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr. Ab dem 1. März 2022 ist damit Schluss. Für Verträge, die ab dann geschlossen werden, darf die Kündigungsfrist nur noch einen Monat betragen. Und selbst wenn man die verpasst hat, kann man danach immer monatsweise kündigen und nicht erst nach einem Jahr.

Neben der Verkürzung der Kündigungsfristen soll es auch ganz praktisch einfacher werden, aus einem Vertrag oder Abo wieder rauszukommen. Ab dem 1. Juli 2022 muss es auf Homepages, über die man einen Laufzeitvertrag abschließen kann, auch einen Kündigungsbutton geben, über den man das Ganze ohne großen Aufwand wieder beenden kann. So soll verhindert werden, dass die Kündigungsmöglichkeit für Verbraucher irgendwo unauffindbar versteckt wird.

10. Mangelhafte Ware leichter zurückgeben

Ab dem neuen Jahr können Verbraucher mangelhafte Ware im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung leichter wieder zurückgeben. Das Gewährleistungsrecht gilt – unabhängig von einer möglichen Garantie des Herstellers oder Händlers – grundsätzlich zwei Jahre. Entscheidend ist in der Praxis aber oft, wer beweisen muss, ob ein Sachmangel schon beim Kauf bestand. Bisher liegt die Beweislast nur in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer, danach beim Käufer. Ab 2022 greift die Beweislastumkehr erst nach einem Jahr. Für Weihnachtsgeschenke gilt die Neuregelung aber noch nicht, da es aufs Kaufdatum ankommt.

11. Update-Pflicht für digitale Produkte

Auch für digitale Produkte wie Software, E-Books oder Streamingangebote gelten ab 2022 die üblichen Gewährleistungsrechte. Zudem gilt eine neue Update-Pflicht. Das heißt, das Verbraucher für einen angemessenen Zeitraum Sicherheitsupdates und funktionserhaltende Aktualisierungen erwarten dürfen. 

Zum 1. Juli 2022 tritt eine Mietspiegelreform in Kraft. Städte ab 50.000 Einwohner müssen demnach künftig einen Mietspiegel erstellen – eine wichtige Grundlage für den Vergleich von Mieten und die Berechnung zulässiger Mieterhöhungen. Städte, die einen einfachen Mietspiegel erstellen, haben dafür bis 1. Januar 2023 Zeit. Für die Erstellung des aufwendigeren qualifizierten Mietspiegels gilt eine Übergangsfrist bis Anfang 2024.

13. Förderung für Energieeffizienzhäuser

Zum 1. Februar wird der Katalog an KfW-Fördergeldern für Energieeffizienz in Neubauten angepasst. Nicht mehr gefördert wird dann der Effizienzhaus-Standard 55. Wer die Zuschüsse erhalten will, muss mindestens Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen.

Ab dem 1. Juli werden auch Substanzen für E-Zigaretten mit einer Tabaksteuer belegt. Dabei ist es egal, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Für ein zehn Milliliter-Liquid, das derzeit rund fünf Euro kostet, werden dann 1,60 Euro Steuern fällig. Und auch Zigaretten werden teurer: Für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt die Tabaksteuer um etwa zehn Cent.

Die staatlichen Zuschüsse zum Kauf eines Elektroautos werden über 2021 hinaus verlängert, so hat es die neue Bundesregierung versprochen. Die Innovationsprämie, die bis zu 3000 Euro bringt, gibt es bis Ende 2022. Der zusätzliche Umweltbonus von bis zu 6000 Euro läuft wohl sogar noch länger.

Auf sogenannten Kaffeefahrten wird allerlei Ramsch verkauft, im kommenden Jahr werden die Regeln aber etwas strenger. So dürfen ab dem 28. Mai keinerlei Versicherungen und Bausparverträge, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel mehr verkauft werden. Zudem werden die Informationspflichten für den Verkäufer strenger und es darf nicht mehr mit Preisausschreiben, Verlosungen und ähnlichem geworben werden. Das Bußgeld bei Verstößen steigt von 1000 auf 10.000 Euro.

17. Schutz vor Haustürgeschäften

Ebenfalls zum 28. Mai soll der Schutz vor Abzocke bei Haustürgeschäften verbessert werden. Ab diesem Datum darf nur noch für Waren oder Dienstleistungen, die weniger als 50 Euro kosten, direkt kassiert werden. Bei teureren Verträgen dürfen Verbraucher nicht am gleichen Tag zur Kasse gebeten werden.

Für Tattoo-Farben und Permanent-Make-up gelten ab 4. Januar 2022 EU-weit strengere Gesundheitsvorschriften. Für über 4000 Chemikalien gelten Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Ein Jahr später werden zwei besonders beliebte Farbstoffe – Pigment Blau 15:3 und Pigment Grün 7 – komplett aus dem Verkehr gezogen.

Zum 1. Januar tritt die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft, die verschiedene neue Regeln für Bio-Produkte bringt. So können künftig etwa auch landwirtschaftsnahe Erzeugnisse wie Salz, Bienenwachs, Baumwolle oder Wolle in Bio-Qualität angeboten werden.

20. Mehr Geld für Pflege

Ab dem 1. Januar verbessert die Pflegeversicherung ihre Leistungen. So gibt es etwa für die Inanspruchnahme eines häuslichen Pflegedienstes oder Kurzzeitpflege etwas mehr Geld. Wer im Pflegeheim lebt, wird beim Eigenanteil entlastet. Parallel steigt für Kinderlose der Beitrag zur Pflegeversicherung: Der Zuschlag zum allgemeinen Beitragssatz von 3,05 Prozent erhöht sich auf 0,35 Prozent (vorher 0,25 Prozent), sodass insgesamt 3,4 Prozent Beitrag fällig werden.

Privat Krankenversicherte müssen 2022 einen Pandemiezuschlag für die Pflegeversicherung zahlen. Dieser kommt auf den eigentlichen Beitrag obendrauf und liegt bei 3,44 Euro im Monat. Beihilfeberechtigte zahlen 7,30 Euro extra. Der Zuschlag muss bis Ende 2022 bezahlt werden.

Für neue Kapital-Lebensversicherungen sinkt der Garantiezins zum 1. Januar 2022 von 0,9 auf 0,25 Prozent. Das ohnehin schon unattraktive Anlageprodukt Lebensversicherung wird somit noch unattraktiver. Altverträge sind von der Änderung nicht betroffen.

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