Saftige Strafen für Kleinmüll und andere Vergehen in Offenbach - Rhein Main Verlag

2021-11-16 13:57:14 By : Ms. weiyan Ma

Wem macht das nichts aus: Kippen, Kaugummi, Servietten oder Pappbecher, auf dem Bürgersteig oder im Gebüsch verderben das Stadtbild, schaden der Umwelt und müssen gesammelt und entsorgt werden. Ab sofort müssen die Müllsünder in Offenbach für vermeintlich geringfügige Vergehen mit höheren Bußgeldern rechnen.

Der Magistrat Offenbach hat in seiner Sitzung am 27. Oktober den neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog für die Stadt Offenbach beschlossen, den das Ordnungsamt eingeführt hatte. Insbesondere wurden die Regelbeträge für Bußgelder für die Deponierung von Kleinmüll, auch Littering genannt, erhöht.

„Die deutliche Erhöhung der Bußgelder ist die Antwort auf wiederkehrende Müllablagerungen und erhebliche Belastungen durch Kleinmüll“, sagt Paul-Gerhard Weiß, Leiter der Abteilung Ordnungswesen. Es entspricht auch dem Beschluss des Stadtrates, der kürzlich den Magistrat aufgefordert hat, den „Warn- und Bußgeldkatalog zur allgemeinen Sicherheit und Sauberkeit der Stadt Offenbach am Main“ und insbesondere die Bußgelder für Abfall, Müll und Hundekot zu überarbeiten kriminalitätsspezifisch und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im zulässigen rechtlichen Rahmen angemessen zu erhöhen.

Frank Weber, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes, nennt Beispiele für die Anpassung der Bußgeldbeträge: „Wer Kaugummi spuckt oder fallen lässt, muss mindestens 75 Euro, bisher 20 Euro, berappen. In sensiblen Bereichen – etwa einem Spielplatz – kann das 100 Euro kosten. Wer den Hundekot nicht in geschlossenen Papier- oder Plastiktüten in die Mülltonnen wirft, zahlt mindestens 150 Euro. Das bedeutet, dass Müllsünder, wenn sie erwischt werden, von nun an tiefer in die Tasche greifen müssen“. Für die nächsten Wochen sollen weitere Kontrollen durch die Stadtpolizei stattfinden.

Aber auch die illegale Entsorgung von Altreifen wird teurer: „Für fünf ausrangierte Altreifen werden jetzt 500 Euro fällig, dann bis zu 5.000 Euro“, sagt Daniel Krüger, Leiter des Ordnungsamtes für Abfallrecht und Leiter der Abfallfahnder, die täglich das illegale "Auf den Grund gehen" von Müllablagerungen.

Der kommunale Verwarnungs- und Bußgeldkatalog gilt sowohl für die kommunalen Regelungen aus dem Abfallgesetz, dem Straßenreinigungsgesetz, dem Winterdienstgesetz und der Offenbacher Straßenordnung, als auch für die illegale Abfallentsorgung nach dem Recyclinggesetz. Die im Katalog festgelegten Pauschalbeträge sollen das Handeln des Ordnungsamts der Stadt transparent machen und ein einheitliches Vorgehen gewährleisten, aber auch deutlich machen, mit welchen teilweise empfindlichen Strafen bei Verstößen bei Nichtbeachtung zu rechnen ist die Regeln.

Der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog kann auf der Internetseite der Gemeinde unter www.offenbach.de/rathaus/buerger-service/stadtrecht/ heruntergeladen werden. Der Kampf gegen Littering wird durch eine gemeinsame Aufklärungskampagne der Stadtwerke Offenbach, des Stadtdienstes und des Ordnungsamtes unterstützt.